Allgemeine Verkaufsbedingungen der Angelini Pharma Deutschland GmbH

  1. Geltungsbereich, abweichende Bedingungen, künftige Geschäfte, vorrangige Abreden

1.1    Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle von uns, der Angelini Pharma Deutschland GmbH, Elsenheimer Str. 45, 80687 München, Deutschland, mit unseren Kunden (nachfolgend „Kunden“) über unsere Lieferungen geschlossenen Verträge, einschließlich unserer zugrundeliegenden Angebote und Annahmeerklärungen.

1.2    Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Sie gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.

1.3    Unsere AGB gelten im Falle laufender Geschäftsbeziehungen auch für alle künftigen Geschäfte, auch wenn in diesen nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird.

1.4    Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich individueller Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) und abweichende Angaben in unseren Angeboten und Auftrags­bestätigungen haben Vorrang vor diesen AGB.

  1. Schrift-/Textform, Angebote und Vertragsschluss, Erlaubnisnachweis

2.1    Alle Angebote und Annahmeerklärungen, Änderungen und sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, die vor oder bei Vertragsschluss getroffen werden, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schrift- oder Textform (Brief, Telefax, E-Mail; nachfolgend zusammen „schriftlich“).

2.2    Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder vereinbart. Der Kunde ist an sein Angebot zwei Wochen gebunden. Ein wirksamer Vertrag kommt mit unserer schriftlichen Annahme des Angebotes des Kunden, spätestens jedoch – insoweit abweichend von Ziffer 2.1 – mit Annahme unserer Lieferung durch den Kunden zustande.

2.3    Wir nehmen Bestellungen ausschließlich von Kunden entgegen, die gemäß den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere dem deutschen Arzneimittelgesetz) zum Handel mit Arzneimitteln und/oder Medizinprodukten berechtigt sind. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen seine Apothekenerlaubnis gemäß §§ 1 ff. Apothekengesetz und/oder sonstige gesetzlich zwingende Bezugsberechtigungen im Sinne der §§ 43 ff. Arzneimittelgesetz vorzulegen und uns unverzüglich zu informieren, sobald diese entfallen.

  1. Liefertermine und -fristen, Teillieferungen, höhere Gewalt, Selbstbelieferung

3.1    Sofern nicht anders vereinbart, sind Liefertermine und Lieferfristen unverbindlich. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss, es sei denn, der Kunde ist zu Vorleistungen verpflichtet. In diesem Fall beginnt die Lieferfrist mit Eingang der vom Kunden zu erbringenden Leistung bei uns. Ferner beginnen Lieferfristen erst, wenn alle Voraussetzungen für die Vertragsausführung vorliegen, insbesondere sämtliche Einzelheiten der Ausführung geklärt sind.

3.2    Teillieferungen sind in einem für den Kunden zumutbaren Umfang zulässig.

3.3    In Fällen von höherer Gewalt oder sonstigen bei uns oder unseren Lieferanten eintretenden unvorhersehbaren Ereignissen, z.B. rechtmäßiger Streik oder Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ein- oder Ausfuhrverbote, Betriebsstörungen, Pandemien, Epidemien, etc., die uns ohne eigenes oder zurechenbares Verschulden vorübergehend daran hindern, die Ware zum unverbindlich oder verbindlich vereinbarten Termin oder innerhalb der unverbindlich oder verbindlich vereinbarten Frist zu liefern, verlängern sich die Liefertermine bzw. Lieferfristen gemäß Ziffer 3.1 – auch während des Verzuges – um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Wird infolge dieser Umstände die Lieferung ganz oder teilweise unmöglich oder unzumutbar, so sind wir insoweit von unserer Lieferpflicht befreit bzw. zum Rücktritt berechtigt. Führen entsprechende Hindernisse zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

3.4    Bei nicht erfolgter oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung geraten wir gegenüber dem Kunden nicht in Verzug, es sei denn, wir haben die nicht erfolgte bzw. nicht rechtzeitige Selbstbelieferung zu vertreten. Steht fest, dass eine Selbstbelieferung mit den bestellten Waren aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht erfolgt, sind wir unbeschadet gesetzlicher Rücktrittsrechte zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

  1. Preise, Mindestbestellwert, Mindermengenzuschlag

4.1    Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich unsere Preise in Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt.

4.2    Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, beträgt der Mindestbestellwert netto EUR 300,00. Bestellungen unterhalb dieses Wertes sind möglich, es fällt jedoch eine Transportkostenpauschale in Höhe von netto EUR 6,00 an.

  1. Lieferung, Gefahrübergang

          Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware DDP (Sitz von Angelini Pharma Deutschland; Incoterms 2020). Verzögert sich die Versendung der Ware aus von uns nicht zu vertretenden Gründen oder nimmt der Kunde die Ware nicht rechtzeitig an, obwohl ihm diese angeboten wurde, so geht die Gefahr mit Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

          Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, handelt es sich bei den angegebenen Lieferterminen nur um Schätzungen. Der Kunde kann sich nicht auf eine verspätete Lieferung berufen, um die Bestellung zu stornieren, die Produkte abzulehnen oder Schadenersatz zu verlangen. 

          Im Falle eines Engpasses an Produkten in Bezug auf die Bestellung des Kunden behalten wir uns das Recht vor, dem Kunden nur die Menge an Produkten zu liefern, die zum Zeitpunkt der Bestellung verfügbar ist, ohne dass dem Kunden Kosten, Gebühren und/oder Strafen jeglicher Art auferlegt werden.

  1. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Vermögensverschlechterung, Aufrechnung, Zurückbehaltung

6.1    Soweit nicht anders vereinbart, haben Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung und Rechnungsstellung zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kunde in Zahlungsverzug, es sei denn, der Kunde hat die verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Schecks und Wechsel werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung etwaiger Spesen und Diskont angenommen.

6.2    Während des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie die gesetzliche Verzugspauschale in Höhe von EUR 40,00 zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

6.3    Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, können wir die uns obliegende Leistung verweigern, bis der Kunde die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit geleistet hat. Wir können eine angemessene Frist bestimmen, in welcher der Kunde Zug-um-Zug gegen die Leistung nach seiner Wahl die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Wir sind nach Fristablauf berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und / oder bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadens- oder Aufwendungsersatz zu verlangen.

6.4    Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten ist und auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

  1. Eigentumsvorbehalt

7.1    Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag und sonstiger Forderungen, welche wir gegen den Kunden im unmittelbaren Zusammenhang mit der gelieferten Ware nachträglich – gleich aus welchem Rechtsgrund – erwerben, bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Ferner bleibt die Ware bis zur Erfüllung aller sonstiger Forderungen, welche wir gegen den Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – jetzt oder künftig erwerben (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) als Vorbehaltsware unser Eigentum. Bei laufender Rechnung dient die Vorbehaltsware der Sicherung unserer Saldoforderungen.

7.2    Soweit anderweitig nicht abweichend vereinbart, ist der Kunde berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Das Recht zum Weiterverkauf besteht nicht, wenn der Kunde in Zahlungsverzug ist oder er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend eingestellt hat. Solange wir Eigentümer der Vorbehaltsware sind, sind wir bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes berechtigt, die Ermächtigung zum Weiterverkauf zu widerrufen. Sofern der Kunde seinen Abnehmern den Verkaufspreis stundet, hat sich der Kunde gegenüber den Abnehmern das Eigentum an der veräußerten Ware zu den gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen wir uns das Eigentum bei Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten haben. Ohne diesen Vorbehalt ist der Kunde zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nicht ermächtigt. Der Kunde tritt schon jetzt alle ihm aus dem Weiterverkauf der Ware zustehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an.

7.3    Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Wir dürfen die Einziehungsermächtigung bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes widerrufen. Wir sind berechtigt, die Forderungen selbst einzuziehen, werden jedoch die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.

7.4    Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach und sind wir deshalb berechtigt, die Forderungen selbst einzuziehen, hat uns der Kunde auf Anforderung ein Verzeichnis mit allen unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, den abgetretenen Forderungen sowie den Namen und Adressen der Schuldner mit der Höhe der Forderungen auszuhändigen. Der Kunde ist auf Anforderung verpflichtet und wir sind berechtigt, den Schuldnern die Forderungsabtretung anzuzeigen.

7.5    Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, bedürfen eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder eine anderweitige, unsere Sicherung beeinträchtigende Überlassung oder Veränderung der Vorbehaltsware vorbehaltlich Ziffer 7.2 unserer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung. Der Kunde hat die Vorbehaltsware als unser Eigentum zu kennzeichnen und Dritte im Falle der Sicherungsübereignung seines gesamten Warenlagers auf unser Vorbehaltseigentum hinzuweisen sowie die Vorbehaltsware durch ausdrückliche Erklärung von der Sicherungsübereignung auszuschließen.

7.6    Bei Zugriffen Dritter, z.B. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, hat uns der Kunde unverzüglich zu unterrichten, alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unser Rechte erforderlich sind, und den Dritten auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.

7.7    Stellt der Kunde nicht nur vorübergehend seine Zahlungen ein, beantragt er die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder wird über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet, ist er auf unser Verlangen zur Herausgabe, der noch in unserem Eigentum stehenden Vorbehaltsware verpflichtet. Ferner sind wir bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

7.8    Wir sind auf Verlangen des Kunden nach unserer Wahl zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt bzw. zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet, wenn der Kunde sämtliche mit der Vorbehaltsware im Zusammenhang stehenden Forderungen erfüllt hat oder wenn der realisierbare Wert aus den gesamten uns eingeräumten Sicherheiten die Gesamtsumme der Forderungen gegen den Kunden um mehr als 10% übersteigt.

  1. Weiterverkauf und Abgabe, Inverkehrbringen der Ware außerhalb von Deutschland

8.1    Unsere Ware darf nur im Einklang mit den jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen (insbesondere Arzneimittelgesetz, Apothekengesetz, Apothekenbetriebsordnung, Good Distribution Practice, jeweils in der gültigen Fassung) umverpackt, in Teilmengen oder im Anbruch abgegeben werden und nur an Abgabe- und Empfangsberechtigte weiterverkauft werden. Der Kunde hat die vorstehende Verpflichtung auch an seine Abnehmer weiterzugeben, sofern diese ebenfalls weiterverkaufen.

8.2.   Sofern die Ware durch den Kunden außerhalb von Deutschland in den Verkehr gebracht werden soll, ist der Kunde die für das Inverkehrbringen der Ware im Zielland verantwortliche Person und übernimmt alle damit im Zusammenhang stehenden rechtlichen Verpflichtungen. Er verpflichtet sich insbesondere, die im Zielland geltenden Verkehrsbestimmungen, einschließlich der arzneimittelrechtlichen Bestimmungen, zu beachten. Wir übernehmen insoweit keinerlei Verpflichtungen, jedoch bemühen wir uns, den Kunden bei der Einholung etwaiger behördlicher Genehmigungen etc. zu unterstützen.

8.3.   Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte in strikter Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen, Verordnungen und Normen sowie den Zulassungen für die Produkte (falls zutreffend) zu verkaufen. In jedem Fall darf der Kunde die Produkte nicht neu verpacken oder etikettieren und keine Produkte, Verpackungen oder Etiketten verändern, es sei denn, dies wurde von Angelini Pharma Deutschland ausdrücklich genehmigt.

  1. Mängelrüge, Mängelhaftung

9.1    Unsere Mängelhaftung richtet sich nach dem Gesetz, modifiziert durch die folgenden Bestimmungen dieser Ziffer 9.

9.2    Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von zehn (10) Tagen nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind uns ebenfalls unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von zehn (10) Tagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt diese Anzeige, ist die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Mängel der Ware ausgeschlossen.

9.3    Zeigt der Kunde einen Mangel gemäß Ziffer 9.2 fristgerecht an, hat er nach unserer Wahl einen Anspruch auf unentgeltliche Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung).  Unsere Verpflichtung geht in keinem Fall über die Verpflichtung zum Ersatz mangelhafter Produkte hinaus und ersetzt ausdrücklich alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung eines Bevollmächtigten von Angelini Pharma Deutschland wird keine Garantieerklärung abgegeben, die sich auf die Ausschnitte bezieht, für die wir möglicherweise verantwortlich sind und die über die oben genannten Einschränkungen hinausgeht.

9.4    Mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen wegen Mängeln verjähren Mängelansprüche in zwölf Monaten ab Ablieferung der Ware beim Kunden.

9.5    Schadensersatzansprüche wegen Mängeln stehen dem Kunden nur zu, soweit unsere Haftung nicht nach Maßgabe von Ziffer 11 dieser AGB ausgeschlossen oder beschränkt ist. Weitergehende oder andere als in dieser Ziffer 9 geregelte Ansprüche wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.

9.6    Die Bestimmungen dieser Ziffer 9 lassen Ansprüche wegen Mängeln, die wir arglistig verschwiegen haben oder die von einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie erfasst werden, unberührt.

  1. Rückgabe

Die Rückgabe mangelfreier Ware erfolgt auf Kulanz und bedarf unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung. Sofern wir der Rückgabe zustimmen, ist die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden an uns zurückzusenden. Die Kosten für eine Vernichtung der Ware trägt der Kunde. Dies gilt nicht im Fall gesetzlicher Mängelrechte. Ergänzend gelten unsere jeweils gültigen Rückgabe-Richtlinien, die wir dem Kunden auf Anfrage übermitteln.

  1. Haftung, Verjährung

11.1 Für etwaige Schäden haften wir unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte (nachfolgend „wesentliche Vertragspflichten“), beschränkt sich unsere Haftung auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden.

11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, die keine wesentlichen Nebenpflichten sind, haften wir nicht.

11.3 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für die Haftung für Ansprüche des Kunden aufgrund gesetzlichen Produkthaftungs- und Arzneimittelhaftungsrechts, für Datenschutzverstöße sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden.

11.4 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

11.5 Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadensersatzansprüche des Kunden, für die nach dieser Ziffer 11 unsere Haftung beschränkt ist, in einem Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

  1. Datenschutz

12.1  Die Parteien behandeln alle personenbezogenen Daten, wie in der Datenschutzgrundverordnung 2016/679 DSGVO definiert, in Übereinstimmung mit allen geltenden Datenschutzgesetzen.

12.2  Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten, die der Verkäufer vom Käufer zum Zwecke des Abschlusses oder der Umsetzung dieses Vertrags erhält. Der Käufer ist verpflichtet, jede Person, deren personenbezogene Daten er im Rahmen dieses Vertrags an den Verkäufer übermittelt, über die Datenübermittlung zu informieren oder, soweit gesetzlich erforderlich, deren Einwilligung in die Datenübermittlung einzuholen. 

  1. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit

13.1  Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ist Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten unser Geschäftssitz.

13.2  Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG).

13.3  Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Gesetzliche Regelungen über ausschließliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.

13.4  Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

Stand: September 2025